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Was muss in einem Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen stehen?

Gebrauchtwagen Kaufvertrag

von Sina in Auto | 1 Antwort

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  1. Ken
    Richtige Antwort

    Wie sagt ein Sprichwort doch so schön: “Die Hoffnung stirbt zuletzt”. Damit die Hoffnung auf einen anständigen Gebrauchtwagen nicht zum Rohrkrepierer wird ist es in jedem Fall ratsam, vor dem Deal einen Kaufvertrag abzuschließen. Dabei sollte es sich nicht einfach nur um ein Din A4 Blatt handeln, sondern um einen entsprechenden Kaufvertrag deren Inhalt dem Berufsstand von Käufer und Verkäufer angepasst ist. Was so viel heißt, wie: Es gibt hier unterschiedliche Kaufverträge die einen Verkauf zwischen zwei Privatpersonen, oder einem Unternehmer und einer Privatperson regeln. Die Rechtslage ist hier unterschiedlich.

    Wenn der optisch schöne Gebrauchtwagen die Sinne trübt:

    In diesem Fall kann der Kauf des Fahrzeuges im Nachhinein durch vorher nicht sichtbare Mängel sehr teuer werden, für den Käufer und gegebenenfalls auch für den Verkäufer.

    Wer haftet?

    Der Verkäufer haftet grundsätzlich für Mängel am Fahrzeug. Es besteht jedoch bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einer Privatperson die Möglichkeit einer Haftungsverkürzung, oder sogar ein Haftungsausschluss. Allerdings ist ein Haftungsausschluss bei einem Unternehmer nicht zulässig, hier kann es nur eine Haftungsverkürzung geben. Was viele nicht wissen, unter der Bezeichnung:”Unternehmer” zählen gewerbliche Selbständige ebenso wie Ärzte, Freischaffende und Rechtsanwälte, für die das Fahrzeug als Geschäftsfahrzeug zählt.

    Wer haftet nicht?

    Verkäufe zwischen Privatpersonen. Hier kann ein Haftungsausschluss zum Tragen kommen.
    Dieses gilt jedoch nicht automatisch, sonders die Klausel muss in den Kaufvertrag mit einbezogen werden. Derartige Kaufverträge zwischen Privatpersonen enthalten in der Regel einen Sachmängelhaftungsausschluss zu Gunsten des Verkäufers. In dem Kaufvertrag steht dann: “Gekauft wie besehen und Probe gefahren”.

    Wie verhält es sich mit der Formularhaftung eines Kaufvertrages?

    Wenn sich beide Parteien vor dem Verkaufsabschluss auf einen einheitlichen Kaufvertrag aus dem Internet, oder von einem Automobil-Club einigen und dieser im Anschluss nicht zulässige Klauseln enthält, dann kann dafür keiner der beiden Vertragspartner haftbar gemacht werden ( Bundesgerichtshof).

    Das sollte in dem Kaufvertrag noch enthalten sein:

    Auf jeden Fall der Kaufpreis und die Laufleistung des Fahrzeuges. Auch sollten dort eventuelle Fahrzeugmängel festgehalten werden. Werden diese vom Verkäufer absichtlich verschwiegen, kann er dafür haftbar gemacht werden. Wichtig für den Verkäufer ist der Zusatz: “Nach bestem Gewissen”. Vorher unbedingt eine Probefahrt machen. Ein ganz wichtiger Punkt ist auch die Versicherung im Zuge der Ummeldung, sowie das Datum der Ummeldung. Weiterhin sollten auch beide Adressen vom Verkäufer und Käufer in dem Kaufvertrag erscheinen.
    Wer sich so absichert, hat auch später nichts zu befürchten.

    # | Beantworten
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